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Vergütung von Designleistungen

Wie teuer ist eigentlich Design?

Natürlich will man bei Verhandlungen nie den kürzeren ziehen. Das gilt sowohl für die Kundenseite als auch für die des Dienstleisters. Die Vergütung von Kreativleistungen sind für Fachfremde nicht immer nachvollziehbar und durch gängige Leistungs-Schenkungs-Ansprüche für Dienstleister oft auch hart zu verhandeln.

Die Vergütung von Designleistungen setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Expertise + Erfahrung + Zeitaufwand + Nutzungslizenz = Vergütungshöhe.

Dabei kann man generell von folgendem Erfolgsmodell eingehen:

schnell + billig = nicht gut
schnell + gut = nicht billig
gut + billig = nicht schnell

Schnell zur Kernfrage?

Im Vergleich: Schlecht gekauft vs. gut verhandelt
Wie berechnen sich Nutzungsrechte?
Warum sind Nutzungsrechte wichtig oder sinnvoll?
Könnte man die Nutzungsrechte einfach nicht verhandeln? Was passiert dann?


QualitätSchlecht gekauft:Gut verhandelt:
ErfahrungDem Designer fehlt die Erfahrung, entweder weil er es nur als Hobby betreibt oder weil er Einsteiger ist.

Die fehlende Expertise oder Erfahrung führt wahrscheinlich zum Qualitätsverlust. Du wirst nur mit Glück Deine Marketingziele erreichen.
Der Designer hat schon einige Erfahrung und kann dir durch eine gute Beratung preislich entgegen kommen. Zudem wird Dich ein erfahrener Designer immer auch auf ein Budget beraten können.

Das bedeutet, Du kannst einen Preis nennen und er wird Dich aufklären, was in diesem Rahmen an Leistung und Qualität möglich ist.
QualitätEs gibt zwei Perspektiven:

Best Case:
Man erhält ein schickes Design, das aber leider nicht funktioniert und die eigentlichen Marketingziele nicht erreicht.

Worst Case:
Man erhält ein schlechtes Design, das aufgrund fehlender Expertise einfach nicht funktioniert.

Your Case:
Das ist in jedem Fall herausgeschmissenes Geld.
Du erhältst ein tolles funktionales Design, das funktioniert,
weil es auf Deine Marketingziele und Dein Budget zugeschnitten ist.
Der Designer konnte Dir einen günstigen Preis anbieten, weil er:

– aufgrund seiner Erfahrung sehr schnell ist
– aufgrund seiner Expertise den Leistungsumfang an Dein Budget anpassen konnte ohne einen Qualitätsverlust für Dich
– aufgrund von Erfahrung & Expertise wirst Du von einem Profi immer ein Design erhalten, dass für Deine Ziele funktioniert
– weiß, dass gute Arbeit seinen Preis hat und Auftraggeber nur dann wieder kommen, wenn auch das Ergebnis stimmt

Das ist in jedem Fall das Geld wert!
NutzungsumfangWurde nicht erfragt, ist darum auch kein Thema, kann sowohl Auftraggeber als auch Dienstleister in Zukunft aufgrund rechtlicher Belange auf die Füße fallen.Wurde ausgiebig erfragt und in die Auftragsanforderung aufgenommen.


Wie berechnen sich Nutzungsrechte?

Der Nutzungsumfang wird durch den zeitlichen, räumlichen und Medienumfang definiert. Dabei wird der Faktor zum Leistungsaufwand addiert.

Die Gleichung sieht dann so aus:

Zeitaufwand + (Erfahrungslevel = Stundensatz)
+ Faktor Nutzungsart
+ Faktor Nutzungsgebiet
+ Faktor Nutzungsdauer
= Designpreis

Nutzungsart (Medienumfang)Nutzungsgebiet (Raum)Nutzungsdauer (Zeit)
einfach: 0,2
Das Werk wird dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen, kann aber auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
Wenn auch besser nicht der Konkurrenz.

ausschließlich: 1,0
[Designpreis =(Zeitaufwand + Erfahrungslevel) x 2]
Das Werk wird einzig dem Auftraggeber zur Nutzung überlassen und darf von niemand anderem genutzt werden.
lokal: 0
regional: 0,1
national und DACH: 0,3
europaweit: 1,0
weltweit: 2,5
unter 1 Jahr: 0
1 Jahr: 0,1
5 Jahre: 0,3
10 Jahre: 0,5
unbegrenzt: 1,5

Warum sind Nutzungsrechte wichtig oder sinnvoll?

Für Auftraggeber, aber auch Berufseinsteiger stellt sich manchmal die Frage, warum Nutzungsrechte überhaupt in die Preisgestaltung einfließen sollen und was es für Vor- und Nachteile bringt. Ich möchte Dir das anhand von verschiedenen Szenarien erklären.

Szenario: Markteinführung eines Produktes

Ein Produkt soll im Markt eingeführt werden.
Dafür startet man den Verkauf zunächst regional oder deutschlandweit.

Auftraggeber PerspektiveDienstleister Perspektive
Ist das Projekt erfolgreich, zahlt man bei einer Erweiterung des Nutzungsumfangs auf europaweit oder weltweit nur den Aufschlag des Nutzungsumfangs.

Der Auftraggeber bleibt im Handlungsspielraum flexibel und kann auch kurzfristig noch einmal auf den Markt eingehen.

Er profitiert von günstigen Startkosten:
senkt das finanzielle Risiko,
erhöht die Liquidität
– die gewonnene Liquidität kann in die Verfeinerung des Produktes oder die Verbesserung der Marketingmaßnahmen einfließen
Der Dienstleister erhält die faire Vergütung des erbrachten zeitlichen Aufwands.

Der Anreiz und die Motivation ist höher, das Produkt gewinnbringend und zielsicher zu inszenieren, da auch der Designer vom Erfolg des Produktes profitieren kann.

Selbst im Falle eines Dienstleisterwechsels hat der Designer eine starke Referenz im Portfolio, die er zur Erhöhung seines Expertenstatus einsetzen kann.
Ist das Produkt ein Ladenhüter, konnte das finanzielle Risiko gering gehalten werden und es wurden keine unnötigen Kosten vergeudet.Das Design hat den erwünschten Mehrwert generiert und zu einem Marktdurchbruch des Produktes beigetragen.
Der Designer erhält bei geringem weiteren Aufwand eine erneute Aufschlagsvergütung.
Aufgrund der vorher definierten Leistungsvergütung fallen die Verhandlungen zur Erweiterung des Nutzungsumfangs weg, da durch die Nutzungsvergütungspauschalen für beide Seiten die Kosten klar abgesteckt wurden.

Könnte man die Nutzungsrechte einfach nicht verhandeln? Was passiert dann?

Ich bin kein Anwalt, aber es ist dennoch sinnvoll, sich auch als Kreativdienstleister mit den eigenen Rechten auseinander zu setzen.
In unserem Szenario kann eine spätere Nutzungserweiterung bedeuten, dass der Designer bei einer Weiternutzung des Designs über den vergüteten Aufwand hinaus, eine erneute Rechnung stellen kann, da er als Urheber der Eigentümer aller Nutzungsrechte bleibt.
Das kann im dümmsten Fall für den Auftraggeber sehr teuer werden.


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